Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mögen Sie helfen, mehr Klarheit, Struktur und Ordnung zu finden und ein respektvolles und achtsames Miteinander im Sinne des Yoga zu gewährleisten.
I. ALLGEMEINES
Änderungen im Stundenplan können jederzeit erfolgen, es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückvergütung.
PRÄVENTIONSKURSE:
Diese haben eine feste Laufzeit von 8/10 oder 12 Wochen, je nach Ausschreibung. Für eine Kostenübernahme durch die Kassen müssen mindestens 80 % der Stunden des fest gebuchten Kurses besucht worden sein. Ein Nachholen einzelner Termine ist nur nach persönlicher Absprache bei freien Plätzen möglich. Nicht besuchte Termine im Kurszeitraum können nicht als Kursverlängerung nach hinten verschoben werden!
Bei Nichterscheinen oder Abbruch des gebuchten Kurses durch den Teilnehmer ist eine Rückerstattung ausnahmslos ausgeschlossen. Bei Stornierung des gebuchten Kurses gelten die, wie unter Punkt 2 für Workshops und Ausbildungen definierten Stornoregelungen.
II. WORKSHOPS/AUS- UND WEITERBILDUNGEN
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Yogalehrer Ausbildungen, Workshops und Weiterbildungen von Pureyoga Ludwigsburg, Veranstalter Sabine Völk. Soweit nichts anders vereinbart, gelten die folgenden Bestimmungen („Ausbildungsvertrag“). Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
1. Veranstalter
Veranstalter und Vertragspartner ist Pureyoga Ludwigsburg, Inhaber Sabine Völk, 71642 Ludwigsburg
2. Vertragsschluss
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zur Ausbildung und deren Annahme nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen (vgl. Ziffer 5) durch den Veranstalter zustande. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz. Ein Ausbildungsplatz kann erst nach vollständiger Zahlung der Anmeldegebühr gem. Ziffer 3 garantiert werden.
3. Ausbildungs-/Teilnahmegebühr und Registrierungsgebühr
a) Ausbildungs-/Teilnahmegebühr
Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten, bzw. Preise je nach Zahlung, sind ausführlich auf dem Anmeldebogen der Anusara® Yogalehrer Ausbildung dargestellt, oder online über die Homepage ersichtlich. Die vereinbarte Ausbildungsgebühr/Teilnahmegebühr ist spätestens bis vier Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der kompletten Ausbildungsgebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gemäß den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen.
Falls ein Teilnehmer*in sich erst vier (4) Wochen oder kürzer vor Ausbildungsbeginn anmeldet, ist die komplette Ausbildungssumme sofort fällig.
b) Registrierungsgebühr
Mit der Anmeldung wird zusätzlich zur Teilnahmegebühr eine Registrierungsgebühr von 450.- Euro, je Ausbildungsteil (Immersion und Teacher Training) fällig, die den Platz in der Ausbildung sichert. Die Registrierungsgebühr ist innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zu zahlen. Der Veranstalter behält sich vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Anmeldegebühr von dem Ausbildungsvertrag zurückzutreten und insbesondere für den Fall, dass kein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann, gemäß den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen.
c) Prämiengutschein
Bei Nutzung und Einlösen eines Prämiengutscheins verrechnen wir, einen Verwaltungsaufwandes, von 100 € Bearbeitungsgebühr vorab.
d) Frühbucherpreis
Für den Frühbucherpreis gilt: spätester Anmeldetermin 3 Monate vor dem ersten Kurstag. Bei späteren Zahlungseingängen wird die reguläre Summe fällig! Es zählt das Datum des Post/Maileingangs.
4. Veranstaltungsort
a) Die Ausbildung findet in den Räumen von Pureyoga Ludwigsburg statt. Genaueres folgt bei Anmeldung.
b) Der Veranstalter behält sich bei Vorliegen eines berechtigten Grundes vor, die Ausbildung oder Teile der Ausbildung an einen anderen Ort, zu verlegen, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Zumutbarkeit wird insbesondere dann angenommen, wenn der neue Veranstaltungsort innerhalb von Ludwigsburg liegt oder nicht weiter als 30 Minuten (durchschnittliche Fahrtzeit Pkw) vom ursprünglichen Veranstaltungsort entfernt ist. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere – aber nicht abschließend – vor, wenn – aufgrund der Anzahl der Teilnehmer der Veranstaltungsort zu klein oder zu groß ist, oder – aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen die Ausbildung nur an einem anderen Ort stattfinden kann. Darf aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung die Ausbildung nicht vor Ort stattfinden, behält sich der Veranstalter zusätzlich vor, Teile der Ausbildung digital (z. B. Zoom) zu veranstalten, oder den Termin auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben. Eine Rückerstattung dieser Teileinheiten, oder ein Vertragsabbruch ist nicht möglich. Der Veranstalter gewährleistet, dass alle wesentlichen Inhalte der Ausbildung dem Teilnehmer vermittelt werden und er in die Lage versetzt wird, das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 8, 9) zu erwerben.
c) Am Veranstaltungsort gilt das allgemeine Hausrecht des Inhabers und des Veranstalters. Der Teilnehmer hat die Räumlichkeiten, Einrichtung und sonstiges Eigentum des Inhabers oder des Veranstalters pfleglich zu behandeln. Er haftet für Schäden, die er fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
d) Jeder Teilnehmer hat die Hygieneregeln einzuhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die die Hygieneregeln vorsätzlich missachten, für die Dauer der Missachtung von der Ausbildung auszuschließen. Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
5. Teilnahmevoraussetzungen
Die gesamte Ausbildung ist für Yogapraktizierende geeignet, die bei guter körperlicher Gesundheit sind.
6. Ausbildungsverlauf
Die Aufteilung des Unterrichtsinhaltes auf die genannten Themenbereiche steht im sachgerechten Ermessen des Veranstalters und richtet sich nach der Ausbildungsbeschreibung.
Der Veranstalter behält sich vor, den Ausbildungsverlauf und/oder Ausbildungseinheiten inkl. Stundenplan aus berechtigen und sachgerechten Gründen zu ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor,
- um auf Wünsche und Bedürfnisse der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer einzugehen;
- um auf zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags nicht vorhersehbare Ereignisse zu reagieren; oder
- um gesetzliche und/oder behördliche Anordnungen zu erfüllen.
Änderungen können z. B. Änderungen der Ausbildungsreihenfolge, und -inhalte (z.B. „Hands-On“- Adjustments nur im behördlich und/oder gesetzliche erlaubtem Umfang), die Verlegung von einzelnen Ausbildungseinheiten, maximal jedoch begrenzt auf 20% der Gesamteinheiten, Änderungen des Stundenplans (insbesondere Beginn, Pausen und Ende), digitale Vermittlung des Lehrstoffes (s. Ziffer 4), Verlegung des Veranstaltungsortes (s. Ziffer 4) u.a. betreffen. Der Veranstalter gewährleistet, dass trotz etwaigen Änderungen alle wesentlichen Ausbildungsinhalte dem Teilnehmer vermittelt werden und er erfolgreich das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 8, 9) erwerben kann.
7. Prüfung
a) Schriftliche Prüfung:
Die Beantwortung des Empowerment Reviews erfolgt in Einzel- oder Gruppenarbeit und ist Voraussetzung für den anschließenden 100 Stunden Anusara Yogalehrer Ausbildungsteil und das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 9). Wer die Immersion-Serie bereits absolviert hat und nur zur 100-Stunden Anusara Lehrerausbildung dazu kommt, bekommt das Empowerment Review vorab per Mail zugeschickt und hat dieses bis zwei Wochen vor Beginn des Trainings ausgefüllt per E-Mail an info@pureyoga-ludwigsburg.de zurückzuschicken.
b) Praktische Prüfung
Während der Anusara® Yogalehrer Ausbildung wird jeder Teilnehmer die gesamte Gruppe und kleinere Gruppen anleiten („Lehrprobe“). Damit erfüllt jeder Teilnehmer die praktischen Voraussetzungen für die „Anusara Elements™ Yoga Teacher Registrierung“ und ist Voraussetzung für das Abschlusszertifikat (s. Ziffer 9). Teilnehmer, die sich unter http://www.anusarayoga.com/anusara-elements-yoga-teacher registrieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung vom Veranstalter.
c) Anusara Inspired™:
Teilnehmer, die den Status Anusara Inspired™ anstreben, können sich nach der Ausbildung bewerben und die von der Anusara School of Hatha Yoga erforderlichen Schritte durchlaufen, d.h. Observation durch einen autorisierten Anusara Teacher (Inspired oder Certified Status); und Abnahme der praktischen Prüfung usw.
8. Abschlusszertifikat
a) Die schriftliche Prüfung (Abgabe des ausgefüllten Empowerment Reviews, s. Ziffer 8) und das Unterrichten der Gruppe vor Ort (s. Ziffer 8) sind Voraussetzung für die Erteilung des Abschlusszertifikats.
b) Zusätzlich muss jeder Teilnehmer für die 200-Stunden Ausbildung mindestens 180 Ausbildungsstunden (max. 20 Fehlstunden) absolviert haben.
c) Bei Überschreiten der genannten Fehlstunden erhält der Teilnehmer kein Zertifikat.
9. Rücktritt vom Vertrag
a) Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests, der belegt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, von diesem Ausbildungsvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurückzutreten. Die Registrierungsgebühr wird bei Rücktritt nicht rückerstattet.
Rückerstattung der Ausbildungs-/Teilnahmegebühr bei Rücktritt:
- Bei schriftlichem Rücktritt bis drei Monate vor Ausbildungsbeginn mit ärztlichem Attest/Nachweis werden 80% der Ausbildungs-/Teilnahmegebühr rückerstattet. Falls der Veranstalter einen Ersatz findet, der noch nicht Teilnehmer eines Ausbildungsmoduls oder Kursen von Pureyoga Ludwigsburg ist, wird die volle Ausbildungsgebühr, ohne Registrierungsgebühr zurückerstattet.
- Bei schriftlichem Rücktritt bis vier Wochen vor Ausbildungsbeginn mit ärztlichem Attest/Nachweis werden 50% der Ausbildungs-/Teilnahmegebühr rückerstattet. Falls der Veranstalter einen Ersatz findet, der noch nicht Teilnehmer eines Ausbildungsmoduls oder Kurses von Pureyoga Ludwigsburg ist, wird die volle Ausbildungsgebühr ohne Registrierungsgebühr zurückerstattet.
- Bei schriftlichem Rücktritt innerhalb der letzten 28 Tage vor Ausbildungsbeginn wird die Ausbildungs-/Teilnahmegebühr nicht, auch nicht in Teilen, zurückerstattet. Das gilt auch bei Nichterscheinen oder Kursabbruch.
- Die Rücktrittbedingungen gelten für alle Buchungsoptionen. Es gilt der Tag des Erhalts des Attests. (Kein Briefkasteneinwurf, bitte Zusendung als Anhang per Mail)
b) Vertragliches Rücktrittsrecht des Veranstalters
- Die Ausbildung wird nur bei Erreichen einer Mindestanzahl von 7 Personen durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestanzahl die Ausbildung abzusagen und vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.
- Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, aufgrund von gesetzlichen und/oder behördlichen Anordnungen die Ausbildung abzusagen. Jeder Teilnehmer erhält die bereits bezahlte Ausbildungsgebühr (inklusive Registrierungsgebühr) vollständig zurückerstattet.
c) Gesetzliche Rechte
Im Übrigen gelten für den Veranstalter und den Teilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen über Rücktritt, Kündigung und Widerruf.
10. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Für Verbraucher gem. § 13 BGB gilt: Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, der einen spezifischen Zeitraum vorsieht (Ausbildungszeitraum).
Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Verbraucher deshalb kein Widerrufsrecht zu, selbst wenn der Ausbildungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen und fernmündlich abgeschlossen wurde.
11. Versäumnis von Ausbildungseinheiten, Abbruch der Ausbildung
Ist der Teilnehmer nach Ausbildungsbeginn aufgrund dauerhafter Krankheit oder Verletzung an der Teilnahme der Yogalehrer Ausbildung gehindert, können nicht abgeschlossene Kurseinheiten im nächstfolgenden Ausbildungskurs nach der Wiedergenesung des Teilnehmers nachgeholt werden, sofern die Ausbildung in dieser Form wieder angeboten wird. Danach erlischt jeder Anspruch auf Nachholung. Eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt. Krankheit oder Verletzung müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Es besteht kein Anspruch auf ein Nachholen.
Zur Buchung empfehlen wir den Abschluss einer Seminar-Versicherung. Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie, können unvorhergesehen eintreten und eine Teilnahme unmöglich machen. Infos hierzu findet man im Internet. Wir können dazu nicht beraten.
12. Schwangerschaft
Aus Gründen der Sicherheit für Mutter und Kind rät der Veranstalter bei einer Schwangerschaft von der Teilnahme an der Yogalehrerausbildung ab. Besteht bereits vor Ausbildungsbeginn eine Schwangerschaft, kann die Anmeldung auf den nächstfolgenden Kurs übertragen werden, wenn einer stattfindet. Danach erlischt jeder Anspruch auf Nachholung. Tritt eine Schwangerschaft nach Ausbildungsbeginn ein, kann der Kurs ausgesetzt werden. Alle restlichen Kurseinheiten können ein einem späteren Ausbildungskurs nachgeholt werden, vorausgesetzt, die Ausbildung wird in dieser Form wieder angeboten. Der Anspruch auf Nachholung erlischt spätestens zwei Jahre nach Ende der Schwangerschaft. Eine Rückerstattung der verbleibenden Kosten für die versäumte Unterrichtszeit findet nicht statt. Es besteht kein Anspruch auf ein Nachholen. Verzichtet der Teilnehmer auf das Angebot des Nachholens, gelten auch bei Schwangerschaft die Bestimmungen unter Ziffer 9 (Vertragsrücktritt).
Bei Schwangerschaft muss ein ärztliches Attest eingereicht werden.
13. Haftung des Veranstalters
Die Teilnahme an der Yogalehrerausbildung erfolgt auf eigene Gefahr! Mit der Anmeldung bestätigt und erklärt der Teilnehmer,
- hinreichend über die körperlichen Risiken und Anforderungen an eine Yogalehrerausbildung informiert worden zu sein; und
- über die dafür erforderliche Fitness und Gesundheit zu verfügen; und
- im Zweifel einen Arzt zu Rate gezogen zu haben.
Für gesundheitliche Risiken, auch solche, die dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Teilnahme noch nicht bekannt sind, übernimmt der Veranstalter im Falle eines Unfalls oder Schadens keine Haftung.
Der Veranstalter haftet nicht für körperliche Schäden, die sich der Teilnehmer durch eigenes Verhalten oder das Verhalten eines anderen Teilnehmers zuzieht. Dies gilt nicht für Schäden aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände, die während der Ausbildung am Ausbildungsort abhandenkommen, soweit keine vorsätzliche oder grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt.
Der Veranstalter haftet nur für die schuldhafte Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. jene Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung ist auf dem vorhersehbaren, typsicherweisen eintretenden Schaden beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient.
14. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
- Mündliche Vereinbarungen zu dieser Ausbildungsvereinbarung sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Teilnahmebedingungen, bedürfen der Schriftform.
- Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Teilnehmers zum Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, oder der Teilnehmer Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Ludwigsburg vereinbart.
15. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter ist berechtigt, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Teilnehmer unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Teilnehmers informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.
16. Weitere Bestimmungen
- Der Unterricht findet in deutscher Sprache statt.
- In der Ausbildungsgebühr sind die schriftlichen Unterrichtsmaterialien enthalten, jedoch nicht die Fachbücher für das Selbststudium.
- Über eine Aufnahme zur Ausbildung entscheidet der Veranstalter nach Prüfung der Anmeldung im freien Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
- Eine Teilnahme kann erst nach Erfüllen aller Aufnahmebedingungen und Zahlung der Anmeldegebühr garantiert werden.
- Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren von Sabine Völk und allen Gastlehrern ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne ihre Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden. Das gilt auch für online Seminare und Kurse. Jegliche Ton- oder Videoaufnahmen sind untersagt.
III. GELTUNGSUMFANG
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Nutzung und Inanspruchnahme von Klassen und Unterricht durch Pureyoga Ludwigsburg, vertreten durch Sabine Völk.
IV. KLASSENBELEGUNG/-ANGEBOT
Die Kursleitung ist berechtigt, die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs festzulegen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist.
Pureyoga behält sich vor, das Kursangebot, bzw. die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten. Das Studio ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o.ä. organisatorischen Gründen bis zu vier Wochen und auch bei maximal 4 Wochen Betriebsferien, die frühzeitig per Aushang bekannt gegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. An den gesetzlichen Feiertagen erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, kein Kursangebot. Die Kursleitung ist berechtigt, die Preise unter Beachtung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern.
V. HAFTUNG
Pureyoga haftet für eine ordnungsgemäße Funktion der von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. Pureyoga haftet jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die die Mitglieder aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden und für selbst verschuldete Unfälle. Den Anweisungen des Lehrers ist Folge zu leisten. Bekannte akute oder chronische Erkrankungen sind dem jeweiligen Lehrer vor dem Unterricht mitzuteilen. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
VI. DATENSCHUTZ
Kursteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass Ihre Daten ausschließlich zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet, es werden keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weitergeleitet.
VII. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder dies nach Vertragsabschluss werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht beeinfusst. An deren Stelle tritt jene wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die beide Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. § 139 BGB findet keine Anwendung.
VIII. VERTRAGSARTEN/LEISTUNGEN/KURSPLAN
Die Leistungsangebote und Preise ergeben sich jeweils aus den, bei Abschluss des Vertrages bzw. Erwerb einer Karte oder Buchung einer Weiterbildung, geltenden Fassung der Preislisten und Beschreibungen, wie sie auf der Homepage www.pureyoga-ludwigsburg.de veröffentlicht worden sind. Änderungen des Kursplans sowie Auswechslung des Lehrpersonals bleiben dem Yogastudio vorbehalten. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Kurses durch einen bestimmten Lehrer besteht nicht.
IX. VERZUG
Der Mitgliedsbeitrag ist bei Vertragsbeginn zur Zahlung fällig. Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung sind dem Yogastudio umgehend mitzuteilen. Eine unterbliebene Nutzung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages.
X. NEBENABSPRACHEN
Mündliche Nebenabreden bedürfen wie auch Änderungen und Ergänzungen der Verträge zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
XI. SONSTIGES
Das Rauchen ist in den gesamten Räumlichkeiten, insbesondere auch vor dem Eingang nicht gestattet. Die Yogaräume bitte nur schuhlos betreten. Wertsachen bitte in die vorhandenen Spinde einschließen, wir können keine Haftung bei Verlust übernehmen.
Bitte keine Glasflaschen oder Trinkgläser wegen der Bruchgefahr mit in den Kursraum nehmen. Die Nutzung von Handys während des Kursbetriebes ist nicht gestattet. Bitte aus Respekt den anderen Teilnehmern gegenüber vor Kursbeginn komplett ausschalten. Ausnahmen bitte beim Lehrer erfragen in Notfällen.
XII. ZUSATZKLAUSEL FÜR DIE TEILNAHME AN ONLINE KURSEN/AUSBILDUNGEN
Gesundheitserklärung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin entscheidet in eigener Verantwortung, ob seine/ihre körperliche und psychische Verfassung geeignet ist, an dem gewünschten Online-Yoga-Kurs teilzunehmen. Sofern hieran für den Teilnehmer/die Teilnehmerin Zweifel bestehen, ist vor einer Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Teilnahme für den Fall einer Schwangerschaft ab der 38. Woche, bei Herz-Kreislauf-Beschwerden, schwerwiegenden Lungenerkrankungen, akutem Bandscheibenvorfall und akut zu behandelnden oder medikamentös eingestellten psychischen Erkrankungen.
Mit seiner/ihrer verbindlichen Anmeldung erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass seine/ihre Teilnahme unter gesundheitlichen Gesichtspunkten unbedenklich ist und keine der genannten Kontraindikationen vorliegt.
Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin während des Kurses gesundheitliche Veränderungen feststellen oder für möglich halten, ist die Kursleitung zu informieren. Im Zweifel ist durch den Teilnehmenden/die Teilnehmerin die Teilnahme an dem Seminar zu unterbrechen und ärztlicher Rat einzuholen.
Stand 01/2023